Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19. Juli 2007


1 Allgemeines

1.  Diese Bedingungen gelten für alle von der UD UMWELT-DIENSTE GmbH zu erbringenden Leistungen und Lieferungen.

2.  Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
 

2 Angebote und Vertragsabschluss

1.  Alle Angebote sind freibleibend.

2.  Diese Bedingungen sind vom Auftraggeber auch dann angenommen, wenn er Leistungen der UD UMWELT-DIENSTE GmbH entgegennimmt oder selbst Leistungen erbringt.

3.  Die Auftragsbedingungen des Auftraggebers sind für UD UMWELT-DIENSTE GmbH unverbindlich.

4.  Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Mengenangaben sowie sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet sind.

5.   Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen verbleibt bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere wenn uns der Auftrag nicht erteilt wurde.
 

3 Leistungen

1.   Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der UD UMWELT-DIENSTE GmbH maßgebend.

2.   Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3.   Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf sich UD UMWELT-DIENSTE GmbH Dritter bedienen.
 

4 Termine

1.   Terminvorgaben werden von UD UMWELT-DIENSTE GmbH als unverbindlich angesehen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Bestätigung unsererseits vor.

2.   Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse (insbesondere Witterung), die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
 

5 Verrechnung

1.   Die Verrechnung unserer Leistungen erfolgt gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht in der Bestätigung aufgeführt wurden, werden nach Aufwand abgerechnet.

2.   Im Angebot bzw. in der Bestätigung sind unsere Aufwendungen enthalten, die durch Verzögerungen, Wartezeiten und zusätzliche Fahrten entstehen, soweit sie durch uns zu verantworten sind.
 

6 Zahlung

1.   Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

2.   Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

3.   Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.

4.   Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist die UD UMWELT-DIENSTE GmbH befugt, - unbeschadet unserer sonstige Rechte - Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.    Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
 

7 Gewährleistung

1.   Die UD UMWELT-DIENSTE GmbH gewährleistet nur die gesetzeskonforme Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die durch Dritte erbracht werden oder deren Kontrolle außerhalb der Möglichkeiten der UD UMWELT-DIENSTE GmbH liegen.

2.   Der Auftraggeber stellt der UD UMWELT-DIENSTE GmbH ausreichende Informationen (Karten u.ä.) zur Verfügung, damit Schäden vermieden werden können. Kommt es dennoch zu Schäden, haftet UD UMWELT-DIENSTE GmbH nur für grob fahrlässiges Verschulden.

3.   Alle Auskünfte, sonstige Angaben und die Beratung erfolgen nach bestem Wissen, sie entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von der eigenen Prüfung und Versuchen.

4.   Für Schäden, die aus der Vermietung von Maschinen entstehen, haftet die UD UMWELT-DIENSTE GmbH nur für grobfahrlässiges Verhalten.
 

8 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

1.   Das Eigentum an den von UD Umwelt-Dienste GmbH gelieferten Produkte bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die UD UMWELT-DIENSTE GmbH aus den Geschäftsverbindungen mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, vorbehalten. UD UMWELT-DIENSTE GmbH ist bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere, wenn er mit der Zahlung in Verzug kommt, nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner verwahrt die Produkte für UD UMWELT-DIENSTE GmbH.

2.   Werden die Produkte mit anderen Produkten untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt UD UMWELT-DIENSTE GmbH Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsprodukte zu dem Wert der mit diesen vermischten Produkten im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.

3.   Der Vertragspartner ist verpflichtet, UD UMWELT-DIENSTE GmbH von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltungseigentum sofort zu benachrichtigen. Dritte sind auf das Eigentum der UD UMWELT-DIENSTE GmbH hinzuweisen. Die Kosten hat der Vertragspartner zu tragen.

4.   Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Produkte, auch der durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung oder Bearbeitung hergestellten Produkte, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Produkte insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.

5.   Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Produkten, an denen UD UMWELT-DIENSTE GmbH durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil an den veräußerten Produkten entspricht an UD UMWELT-DIENSTE GmbH ab.
Veräußert der Vertragspartner Produkte, die im Eigentum oder Miteigentum der UD UMWELT-DIENSTE GmbH stehen, zusammen mit anderen nicht der UD UMWELT-DIENSTE GmbHgehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil des Vorbehaltseigentums entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieses Gesamtforderungen an UD UMWELT-DIENSTE GmbH ab.

6.   Erlangt der vorstehende verlängerte Eigentumsvorbehalt im Einzelfall keine Wirksamkeit, so gilt gegenüber dem Vertragspartner der Eigentumsvorbehalt der UD UMWELT-DIENSTE GmbH nach Maßgabe des Abs. 1.
 

9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Friedberg (Hessen).